Für die Sozialversicherung wird der Wert bestimmter Sachbezüge jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Der Bundesrat hat die 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung am 22.11.2024 gebilligt.
Seit dem 01.01.2025 würden die Sachbezugswerte für Verpflegung sowie Unterkunft und Miete angepasst, meldet der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz. Diese Anpassung basiere auf der Verbraucherpreisentwicklung von Juli 2023 bis Juni 2024. Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung steige auf 333 Euro. Dies bedeute im Detail, dass für ein Frühstück 2,30 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen jeweils 4,40 Euro pro Kalendertag angesetzt werden. Der tägliche Gesamtwert für Verpflegung beläuft sich laut BdSt somit auf 11,10 Euro. Für Unterkunft oder Miete werde der monatliche Sachbezugswert auf 282 Euro festgesetzt, was einem Tageswert von 9,40 Euro entspricht. Allerdings könne der Wert für Unterkunft auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, falls der Tabellenwert im Einzelfall als unangemessen erscheint.
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V., PM vom 10.01.2025