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Wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main einen Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht wirft dem 62-Jährigen zudem die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer inländischen terroristischen Vereinigung, der so genannten Kaiserreichsgruppe, vor.

Der Angeklagte hatte zuvor zu großen Teilen die Vorwürfe in der Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main eingestanden.

Der Angeklagte habe sich ab Mitte März 2022 bis zur Zerschlagung der Vereinigung Mitte April 2022 als Mitglied an einer Vereinigung beteiligt, die mit dem Ziel zusammengetreten sei, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen und durch ein letztlich autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu ersetzen, führt das OLG zum Sachverhalt aus. Die Mitglieder der Vereinigung hätten zu diesem Zweck einen mehrstufigen Plan verfolgt.

Dieser habe unter anderem umfasst, durch gezielte Sprengstoffanschläge auf neuralgische Punkte der Energieversorgung der Bundesrepublik einen mehrere Wochen andauernden, bundesweiten Stromausfall herbeizuführen, um die Bevölkerung von der Berichterstattung des Rundfunks und der Presse abzuschneiden und zugleich eine Reaktion der staatlichen Sicherheitsbehörden auf den Umsturzversuch zu erschweren.

Ferner soll die Vereinigung laut Anklageschrift geplant haben, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach unter Anwendung von Waffengewalt zu entführen. Dabei sollen die Mitglieder der Vereinigung die Tötung der eingesetzten Personenschutzbeamten zumindest billigend in Kauf genommen haben. Schließlich sollte eine verfassungsgebende Versammlung durchgeführt werden, um eine Verfassung nach dem Vorbild der deutschen Reichsverfassung aus dem Jahr 1871 in Kraft zu setzen.

Im Zusammenhang mit den Tatvorwürfen müssen sich seit Mai 2023 bereits fünf mutmaßliche Rädelsführer und Mitglieder der Vereinigung vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz verantworten. Beim hiesigen Angeklagten handele es sich um ein weiteres Mitglied der Vereinigung, so das OLG. Er habe an Treffen mit einem oder mehreren Mitgliedern der Vereinigung teilgenommen. Dabei habe er sich bereiterklärt, beim bundesweiten Stromausfall mitzuwirken und Waffen in seiner Garage zu lagen.

Im Rahmen der Strafzumessung sei zugunsten des Angeklagten berücksichtigt worden, dass er ein sehr frühes und von Einsicht getragenes Geständnis abgelegt habe, getragen von der Erkenntnis, dass man sich im Internet verlieren könne. Er sei nicht vorbestraft und habe eine eher passive Rolle eingenommen. Die Einzelaktionen seien zudem wenig erfolgversprechend gewesen. Zulasten des Angeklagten wurde die tateinheitliche Verwirklichung sowohl der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als auch der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gewertet.

Der Angeklagte befindet sich seit seiner Festnahme am 10.10.2023 in Untersuchungshaft. Das OLG hat Haftfortdauer angeordnet.

Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem der Angeklagte, seine Verteidiger und die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Rechtsmittelverzicht erklärt haben.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.11.2024, 8 St 1/24, rechtskräftig