„Dextro Energy“-Mineralstofftabletten dürfen nicht mit dem Zusatz „Anti-Kater“ beworben werden. Denn dies würde gegen die europäische Lebensmittelinformationsverordnung verstoßen, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.
Demnach sei es verboten, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben. Die hier streitigen Mineralstoffe seien Lebensmittel, da sie vom Menschen aufgenommen würden. Die mit übermäßigem Alkoholkonsum verbundenen Symptome – Alkoholkater – seien auch als Krankheit einzustufen.
Mit einer entsprechend weiten Auslegung des Verordnungsbegriffs soll laut OLG der Gefahr begegnet werden, dass Lebensmittel als Arzneimittelersatz angesehen und ohne zureichende Aufklärung eingesetzt würden. „Aussagen und Angaben, wonach ein Lebensmittel geeignet ist, diesen Symptomen vorzubeugen oder diese zu lindern, sind daher unzulässig“, begründet der Senat weiter.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Versäumnisurteil vom 14.11.2024, 6 Ukl 1/24, nicht rechtskräftig