Das Steuerfortentwicklungsgesetz trotz des Bruchs der Ampel-Koalition beschließen – das fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) vom Bundestag.
2025 drohe Millionen von Arbeitnehmern eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung durch steigende Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie massiv steigende Beitragsbemessungsgrenzen. Deshalb hält es der BdSt für „wichtiger denn je“, den Abbau der kalten Progression, also die Berücksichtigung der Inflation zugunsten der Steuerzahler im Einkommensteuertarif 2025, voranzutreiben.
Genau das habe die Ampelkoalition mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz geplant. Der Abbau der kalten Progression sei innerhalb der Ampelkoalition lange strittig gewesen. Doch im Sommer habe sich das Bundeskabinett auf ein entsprechendes Steuerfortentwicklungsgesetz geeinigt. Im folgenden parlamentarischen Verfahren habe Anfang Oktober die dazugehörige Anhörung im Finanzausschuss stattgefunden.
Hier habe der BdSt als Sachverständiger erneut für den Abbau der kalten Progression, also die Berücksichtigung der Inflation zugunsten der Steuerzahler im Einkommensteuertarif 2025, werben können. Doch durch den Bruch der Ampelkoalition sei nun wieder alles offen, bemängelt der Steuerzahlerbund. Was hingegen sicher ist, seien drastische Verschärfungen im Sozialversicherungsbereich, insbesondere durch die im kommenden Jahr deutlich steigenden Beitragssätze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie massiv steigende Beitragsbemessungsgrenzen.
468 Euro weniger netto drohe 2025 beispielsweise einer Familie (vier Personen, Alleinverdiener, verheiratet) wegen der drastisch steigenden Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung. Deshalb appelliert der BdSt an den Bundestag, das Steuerfortentwicklungsgesetz jetzt trotz Ampelbruchs zu beschließen.
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 19.11.2024