Am 05.11.2024 haben die EU-Finanzminister eine Einigung zum Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) erzielt. Hierauf weist die Bundessteuerberaterkammer in ihren EU-Informationen aus Brüssel vom 11.11.2024 hin.
Das ViDA-Paket umfasse wesentliche Reformen wie die Implementierung digitaler Meldepflichten, aktualisierte Mehrwertsteuervorschriften für digitale Plattformen sowie die Einführung einer einheitlichen Mehrwertsteuerregistrierung innerhalb der EU.
Bezüglich digitaler Meldepflichten und einer einheitlichen Mehrwertsteuerregistrierung habe bereits im Mai eine vorläufige Einigung erzielt werden können. Eine Einigung zu dem gesamten Paket sei allerdings am Widerstand Estlands gegen die vorgeschlagenen Regelungen der so genannten Deemed-Supplier-Regime für digitale Plattformen gescheitert. Estland habe argumentiert, dass diese Regelung zusätzliche administrative Belastungen und Kosten für kleine und mittlere Unternehmen erzeugen würde.
Nach zwei Vetos habe Estland nun dem von der ungarischen Ratspräsidentschaft ausgearbeiteten Kompromiss zugestimmt. Dieser Vorschlag bietet den Mitgliedstaaten laut BStBK mehr Flexibilität, indem sie kleine und mittlere Unternehmen vom „Deemed Supplier Regime“ ausnehmen können, ohne die Voraussetzungen für die Zulassung melden zu müssen. Der Vorschlag enthalte außerdem einen gestaffelten Umsetzungsplan: Die Mitgliedstaaten könnten das neue System ab dem 01.07.2028 anwenden; zur Anwendung verpflichtet seien sie ab dem 01.01.2030.
Bundessteuerberaterkammer, EU-Informationen aus Brüssel vom 11.11.2024