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Der 3. Senat des Hamburger Finanzgerichts (FG) hat in einem ersten Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Grundsteuergesetzes entschieden und die Klage abgewiesen: Das Gesetz sei nicht verfassungswidrig.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 13.11.2024, 3 K 176/23, nicht rechtskräftig