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Eine Geldstrafe von insgesamt 1.300 Euro muss eine Berlinerin zahlen, weil sie auf Instagram zwei Mal die Parole „From the river to the sea: Palestine will be free“ verwendet hat. Das hat die Staatsschutzkammer des Landgerichts (LG) Berlin I entschieden.

Der Slogan sei der verbotenen Terrororganisation Hamas zuzuordnen. Wer ihn verwende, benutze damit das Kennzeichen einer Terror-Organisationen (§ 86a Strafgesetzbuch – StGB).

Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) – insbesondere aus der Entscheidung zum so genannten Keltenkreuz vom 01.10.2008 (3 StR 164/08) ergebe sich, so das LG, dass der Kennzeichenbegriff nicht einschränkend in dem Sinne ausgelegt werden dürfe, dass ein Kennzeichen ausschließlich von einer terroristischen Organisation und bereits bei ihrer Gründung verwendet werden müsse. Es genüge, dass sich die terroristische Vereinigung das Kennzeichen durch ständigen Gebrauch zu eigen mache. So liege der Fall hier: Die Hamas habe die „River-Parole“seit 2017 in ihre Charta aufgenommen und seit dem Überfall am 07.10.2023 auf Israel in zahlreichen Veröffentlichungen verwendet.

In einem weiteren Fall hatte die Berlinerin eine Fotografie eines Sprechers der Qassam-Brigaden, dem militärischen Flügel der Terrororganisation Hamas, mit zustimmenden Kommentaren und Emojis versehen. Das LG verurteilte sie daher auch wegen der Verbreitung von Propagandamitteln der Terrororganisation verbreitet (§ 86 Absatz 2 StGB). Mit der Veröffentlichung habe die Frau die Hamas in einem positiven Lichte darstellen und für ihre Ziele werben wollen.

Wie das LG weiter mitteilt, handelt es sich um das bundesweit erste Urteil eines Landgerichts in erster Instanz, das mit der Revision zum BGH angefochten werden kann. Die Zuständigkeit der Staatsschutzkammer des LG Berlin I sei durch den Straftatbestand des Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen gemäß § 86 Absatz 2 StGB begründet worden.

Landgericht Berlin I, Urteil vom 08.11.2024, 502 KLs 21/24, nicht rechtskräftig