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Die Schwarzarbeitsbekämpfung soll digitalisiert und modernisiert werden. Das Bundeskabinett hat am 06.11.2024 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Die neuen Regelungen sollen es der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ermöglichen, ihren Kernauftrag, die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung, besser wahrnehmen zu können. Dafür sollen die Prüfungs-, Ermittlungs- und Ahndungsprozesse der FKS vereinfacht und effizienter, moderner und digitaler ausgestaltet werden.

Gestärkt werden soll zudem der Schutz redlicher Unternehmer vor unlauterer Konkurrenz, die sich auf Kosten der Gesellschaft und der Fiskalsysteme gesetzeswidrig Wettbewerbsvorteile verschafft. Durch stärker risikoorientierte und qualitativ hochwertige Prüfungen sowie erweiterte Prüfmöglichkeiten von Arbeitgebern außerhalb des Unternehmenssitzes, unter anderem durch elektronischen Unterlagenzugang, sollen Prüfungen für die Unternehmen künftig erheblich bürokratieärmer werden.

Des Weiteren setze das Gesetz „deutliche Akzente bei der Kriminalitätsbekämpfung durch die FKS“, so das Bundesfinanzministerium (BMF). Durch die Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund und verbesserte Straf- und Bußgeldnormen im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung könne die FKS „effizient auf Augenhöhe“ mit anderen Ermittlungsbereichen wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung agieren und stärker gegen schwere Wirtschaftskriminalität und vor allem Organisierte Kriminalität vorgehen.

Zudem würden mit dem Gesetz die Prozessabläufe bei der selbstständigen Ahndung von Verstößen durch die FKS optimiert und die Kompetenzen der FKS zur Ahndung des Sozialleistungsbetruges ausgebaut. Dadurch sollen die Verfahrensregelungen effektiv verbessert und die Justiz weitreichend entlastet werden.

Bundesfinanzministerium, PM vom 06.11.2024