Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital vollzogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesjustizministerium (BMJ) am 05.11.2024 veröffentlicht und an die Länder und Verbände versendet hat. Konkret geht es dabei um den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags.
Bislang findet dieser Austausch weitgehend postalisch statt. Künftig soll er vollständig elektronisch vollzogen werden. Gleiches soll für die gerichtliche Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts oder für die Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten der Notare gelten. Entsprechende Transaktionen sollen so schneller, effizienter und gleichwohl sicher durchgeführt werden können, erhofft sich das BMJ.
Im Einzelnen geplant ist, dass die nach dem Baugesetzbuch, dem Grundstückverkehrsgesetz und der Grundstückverkehrsordnung erforderlichen Anzeigen, Anträge und Genehmigungen, die zwischen Notaren und den Verwaltungsbehörden der Länder und Gemeinden ausgetauscht werden, künftig ausschließlich elektronisch erfolgen. Gleiches gilt für den Austausch zwischen Notaren und Gerichten im Rahmen gerichtlicher Genehmigungen notarieller Rechtsgeschäfte und zwischen Notaren und der Finanzverwaltung. Dafür sollen strukturierte Datensätze zum Einsatz kommen, die eine automatisierte, sichere Bearbeitung ermöglichen sollen.
Für den Austausch zwischen Notaren und der Verwaltung beziehungsweise den Gerichten ist die Nutzung des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine elektronische Kommunikationsinfrastruktur für die verschlüsselte Übertragung von Dokumenten und Akten zwischen authentifizierten Teilnehmern.
Für den Austausch zwischen Notaren und der Finanzverwaltung ist hingegen die Nutzung von ELSTER vorgesehen. ELSTER ermögliche eine effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen, so das BMJ.
Die Zeitpunkte, ab denen die elektronische Kommunikation möglich oder verpflichtend ist, sollen überwiegend durch Rechtsverordnung bestimmt werden können. Dabei wird in dem Gesetzentwurf die Verordnungskompetenz für die Übermittlung durch Gerichte sowie für den Austausch zwischen den Notaren und den Verwaltungsbehörden den Ländern übertragen.
Bundesjustizministerium, PM vom 05.11.2024