Elektronische Akten von Behörden sollen für Gerichte einfacher zu handhaben sein. Bisher steht dem entgegen, dass sie sehr uneinheitlich und überwiegend ohne maschinenlesbaren Datensatz übermittelt werden. Genau hier setzt ein Verordnungsentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) an.
Die Verordnung sieht technische Rahmenbedingungen vor. Diese sollen bundeseinheitlich gelten, damit die Übermittlung auch über Ländergrenzen hinweg einfacher wird. Es gelte „lästige Mehrarbeit, die durch unterschiedliche Aktenführung entsteht“, zu vermeiden, so Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Das mache die Justiz leistungsfähiger.
Der Verordnungsentwurf aus seinem Haus regelt zunächst einmal, dass elektronische Akten an Gerichte elektronisch übermittelt werden sollen. Dafür soll der sichere Übermittlungsweg zwischen dem besonderen elektronischen Behördenpostfach und der elektronischen Poststelle des Gerichts verwendet werden. Für die Übermittlung wird das Dateiformat PDF festgelegt. Die Verordnung legt zudem Mindestanforderungen an einen strukturierten maschinenlesbaren Datensatz fest, der einer elektronischen Akte bei der Übermittlung beigefügt werden soll.
Bundesjustizministerium, PM vom 28.10.2024