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Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz vorgelegt, mit dem EU-Vorgaben zur grenzüberschreitenden Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel im Strafverfahren innerhalb der EU umgesetzt werden sollen (Referentenentwurf E-Evidence).

Der Referentenentwurf soll die organisatorischen Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Erhebung elektronischer Beweismittel innerhalb der EU schaffen. Zudem trifft er laut Ministerium Zuständigkeits- und Rechtschutzregelungen für die auf EU-Ebene neu geschaffenen Instrumente der Europäischen Sicherungsanordnung und der Europäischen Herausgabeanordnung.

Die neuen Vorschriften ermöglichten es Strafverfolgungsbehörden, elektronische Beweismittel direkt von Diensteanbietern in anderen Mitgliedstaaten anzufordern (so genannte Herausgabeanordnungen) oder deren Aufbewahrung bis zur Herausgabe zu verlangen (so genannte Sicherungsanordnungen). Die Beantwortung einer Herausgabeanordnung müsse binnen zehn Tagen, in Notfällen binnen acht Stunden, erfolgen, so das BMJ.

Sämtliche Diensteanbieter, auch aus Drittstaaten, sollen nach dem Gesetzentwurf in der EU Empfangsbevollmächtigte („Adressaten“) benennen müssen, an die sich die Strafverfolgungsbehörden wenden können, um die Herausgabe oder Sicherung der Daten zu verlangen.

Strengere Anordnungsvoraussetzungen sollen für besonders sensible Daten (aus Behörden oder von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten oder Rechtsanwälten) gelten.

Bundesjustizministerium, PM vom 28.10.2024