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In einem aktuellen Urteil behandelt der Bundesfinanzhof (BFH) die Besteuerungsfolgen der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs entweder gegen Versorgungsleistungen oder unter Vorbehalt des Nießbrauchs.

Während die unentgeltliche Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Beachtung der Voraussetzungen einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen unter § 7 Absatz 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV, seit 1999 § 6 Absatz 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes – EStG) fällt, greife diese Norm bei der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Vorbehalt des Nießbrauchs nicht ein.

Die unentgeltliche Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Vorbehalt des Nießbrauchs führe beim Übertragenden im Fall der Fortführung der gewerblichen Verpachtungstätigkeit nicht zu einer steuerbegünstigten Betriebsaufgabe nach § 16 Absatz 3 Satz 1 EStG, sondern zur Entnahme der übertragenen Wirtschaftsgüter. Der Vorbehaltsnießbraucher führe den verpachteten Gewerbebetrieb infolge der fehlenden Einstellung seiner gewerblichen Verpachtungstätigkeit fort.

Weiter führt der BFH aus, dass beim Tod des Vorbehaltsnießbrauchers sein dann weiterhin bestehender gewerblicher Verpachtungsbetrieb – vorbehaltlich einer zuvor von ihm abgegebenen Aufgabeerklärung – nach § 7 Absatz 1 EStDV beziehungsweise § 6 Absatz 3 Satz 1 EStG auf den Erwerber (Erben) übergeht. Zu diesem Zeitpunkt würden die bisher im Privatvermögen des Erwerbers befindlichen Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen eingelegt.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.08.2024, IV R 1/20