Ab November 2024 wird die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt. Diese dient der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen gegenüber Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen. Ziel sei es, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und langfristig zu automatisieren, teilt das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz mit.
Die W-IdNr. werde automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Ein gesonderter Antrag sei nicht erforderlich. Bestehende Unternehmen erhielten die W-IdNr. im Zeitraum 2024 bis 2026. Bei Neugründungen erfolge die Vergabe im Rahmen des steuerlichen Erfassungsverfahrens.
Die bisherigen Steuernummern blieben auch nach Einführung der W-IdNr. bestehen und müssten daher weiterverwendet und angegeben werden. Zukünftig könnte die W-IdNr. dazu beitragen, bestehende Identifikationsnummern zu ersetzen und Doppelungen in der Verwaltung zu reduzieren. Ab 01.01.2027 ist die W-IdNr. laut LfSt dann verpflichtend anzugeben.
Für Fragen zum Thema W-IdNr. stehe das BZSt zur Verfügung.
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 22.10.2024