Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen will wissen, wie sich die Grundsteuer B-Hebesätze in den Städten und Gemeinden entwickeln. Wem etwas diesbezüglich auffällt, solle ihm dies mitteilen.
Derzeit begännen in vielen Rathäusern die Haushaltsberatungen, erläutert der Steuerzahlerbund. Dabei werde auch über die örtlichen Steuersätze fürs Wohnen entschieden. Aus einzelnen Städten habe der BdSt bereits erfahren, wie sich die Hebesätze entwickeln. So spreche sich Emsdetten für gesplittete Hebesätze aus. Die Stadt Mülheim habe über die Presse erklärt, am einheitlichen Hebesatz festzuhalten.
Hintergrund: Nordrhein-Westfalen hat sich für die Möglichkeit gesplitteter Grundsteuer-Hebesätzen ausgesprochen und das auch gesetzlich verabschiedet. Zudem hat das nordrhein-westfälische Finanzministerium im September die überarbeiteten steuerneutralen Hebesätze veröffentlicht. Dadurch soll für die Städte und Gemeinden die so genannte Aufkommensneutralität hergestellt werden. Das bedeutet laut BdSt, dass „unter dem Strich“ das Grundsteueraufkommen 2025 im Vergleich zu 2024 nicht ansteigen soll. Bei diesen Hebesätzen werde zwischen einem „Einheitshebesatz“ und gesplitteten Hebesätzen unterschieden.
Damit der BdSt immer einen aktuellen Überblick über die Situation hat, bittet er die Steuerzahler um Mitteilungen zu den Entwicklungen in ihren Kommunen (per E-Mail an haushalt@steuerzahler-nrw.de).
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V., PM vom 16.10.2024