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Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) macht sich für eine Anpassung der Steuerberatergebühren stark. Das Bundesfinanzministerium (BMF) habe den Entwurf für eine Anpassung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vorgelegt. Dieser geht dem Verband aber nicht weit genug. Die Erwartungen des Berufsstands insbesondere an eine praxisgerechte Anpassung der Gebührensätze erfülle der BMF-Entwurf bislang nicht.

Um die Personal- und Sachkosten in den Kanzleien zu decken, besteht nach Ansicht des DStV noch deutlich Luft nach oben. Die vorgeschlagene Erhöhung decke die seit der letzten Anpassung im Jahr 2020 vorangeschrittene Inflation nur unzureichend ab. Über den gesamten Zeitraum von 2020 bis 2023 betrage die Teuerungsrate 16,7 Prozent, unter Einbeziehung des laufenden Jahres bis einschließlich September 2024 sogar bereits 19,7 Prozent. Angesichts dieser Teuerungsrate erscheine die vorgesehene Erhöhung der Wertgebühren um lediglich sechs Prozent deutlich zu niedrig angesetzt.

Anpassungsbedarf sieht der DStV ebenfalls bei den Abrechnungsregeln im Rahmen der Lohnbuchführung. Hier sollte für die erstmalige Einrichtung der Lohnkonten sowie für die Aufnahme der Stammdaten des Arbeitnehmers eine Abrechnung nach Zeitgebühr vorgesehen werden. Dies wäre sachgerecht und würde den tatsächlichen Aufwand im Interesse der Kanzleien und ihrer Mandanten besser abbilden als die derzeit geltende Betragsrahmengebühr, meint der Verband.

Positiv bewertet er die zahlreichen Vorschläge, die im Ergebnis einen Gleichlauf mit den Vergütungsregeln der Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sicherstellen sollen, so etwa im Bereich der allgemeinen Vorschriften zum Abschluss von Vergütungsvereinbarungen oder zur Abrechnung von Tage- und Abwesenheitsgeldern bei Geschäftsreisen.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 18.10.2024