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Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) tritt dafür ein, dass die Anwaltschaft weiterhin mit den Finanzbehörden über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) kommunizieren kann.

Sie hatte sich gegen die geplante Einschränkung der elektronischen Kommunikation mit den Finanzbehörden gewandt, die im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 enthalten war. Die Regelung wurde laut BRAK sodann auch aus dem Entwurf gestrichen. Nun solle aber doch an dem „beA-Verbot“ festgehalten werden, denn es tauche in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 16.10.2024 zum Jahressteuergesetz wieder auf.

Die BRAK kritisiert dies scharf. Sie hatte eigenen Angaben zufolge bereits Ende September 2024 ein weiteres Schreiben ihres Präsidenten an den Rechts- und Finanzausschuss des Bundesrats und das Bundesjustizministerium geschickt, nachdem zu vernehmen war, dass der Vorschlag im Bundesrat nun doch wieder diskutiert werde. Der im Folgenden tatsächlich seitens des Bundesrates erhobenen Forderung, die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung auf das Verfahren ELSTER und die Schnittstellte ERiC zu beschränken, sei die BRAK mit einer Stellungnahme entgegengetreten. Rechts- und Finanzausschuss des Bundestages seien von der Stellungnahme in Kenntnis gesetzt worden. Dennoch habe der Finanzausschuss den Vorschlag nun (wieder) übernommen.

Hierzu sagte Leonora Holling, Schatzmeisterin der BRAK und im Präsidium unter anderem für Steuerrecht zuständig: „Es ist empörend, dass durch die Hintertür – geradezu heimlich – nun doch wieder verhindert werden soll, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über ihre elektronischen Postfächer mit den Finanzbehörden kommunizieren“. Das stelle einen Rückschritt dar, der sich mit der Arbeitsbelastung der Verwaltung nicht begründen lasse.

Bundesrechtsanwaltskammer, PM vom 18.10.2024