Die Bundesregierung will das Schiedsgerichtsverfahren punktuell anpassen und so modernisieren. Mit dem entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/13257) soll der Streitbeilegungsstandort Deutschland gestärkt und „die Attraktivität der Bundesrepublik Deutschland als Austragungsort bedeutender nationaler und internationaler Handelsschiedsverfahren“ erhöht werden.
Die Anpassungen ergeben sich zum einen aus internationalen Vereinbarungen. So sollen unter anderem Änderungen am Modellgesetz der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit aus dem Jahr 2006 bedarfsgerecht ins deutsche Recht überführt werden. Ferner soll Englisch als Gerichtssprache gestärkt und der Einsatz digitaler Hilfsmittel ermöglicht werden. Als „weitere Maßnahmen zur Förderung des Streitbeilegungsstandorts“ sieht der Entwurf vor, dass Schiedssprüche unter bestimmten Bedingungen veröffentlicht werden können. Damit soll die Rechtsfortbildung gefördert werden. Zudem sollen Schiedsrichter die Möglichkeit erhalten, Sondervoten zu Schiedssprüchen festzuhalten.
Der Bundesrat fordert in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf, an einer Formvorschrift zum Abschluss von Schiedsvereinbarungen festzuhalten, da formfreie Schiedsvereinbarungen zu Rechtsunsicherheiten führten. Die Bundesregierung teilt diese Sorge in ihrer Gegenäußerung nicht und lehnt die Forderung ab.
Den Gesetzentwurf will der Bundestag am 17.10.2024 in erster Lesung beraten.
Deutscher Bundestag, PM vom 15.10.2024