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Der Rat der Europäischen Union hat Antigua und Barbuda von der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke gestrichen.

Die Liste ist in Anhang I der Schlussfolgerungen des Rates zur EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke enthalten. In Anhang II (Dokument zum Sachstand) sind die kooperativen Länder und Gebiete aufgeführt, die ihre Steuerpolitik oder die diesbezügliche Zusammenarbeit weiter verbessert haben.

Im Oktober 2023 waren Antigua und Barbuda in die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufgenommen worden, nachdem das Globale Forum der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Bezug auf den Informationsaustausch auf Ersuchen eine negative Bewertung abgegeben hatte. Nach entsprechenden Änderungen der in Antigua und Barbuda geltenden Vorschriften hat das Globale Forum dem Land eine ergänzende Überprüfung zugebilligt, die in naher Zukunft durchgeführt wird. Bis das Ergebnis dieser Überprüfung vorliegt, wurden Antigua und Barbuda in den entsprechenden Abschnitt von Anhang II aufgenommen.

Damit umfasst die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke nun die folgenden elf Länder und Gebiete: Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Russland, Samoa, Trinidad und Tobago, Amerikanische Jungferninseln sowie Vanuatu.

Hintergrund: Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke wurde im Dezember 2017 eingeführt. Sie ist Teil der externen Strategie der EU für Besteuerung und der Bemühungen, weltweit verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu fördern. Länder und Gebiete werden auf der Grundlage einer Reihe vom Rat festgelegter Kriterien bewertet. Dazu gehören Steuertransparenz, Steuergerechtigkeit und die Umsetzung internationaler Standards, mit denen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung verhindert werden sollen.

Der Vorsitz der Gruppe „Verhaltenskodex“ führt bei Bedarf politische und verfahrenstechnische Dialoge mit einschlägigen internationalen Organisationen sowie Ländern und Gebieten. Die Arbeit an der Liste ist ein dynamischer Prozess. Seit 2020 wird sie zweimal im Jahr vom Rat aktualisiert. Die nächste Überarbeitung ist für Februar 2025 geplant.

Rat der Europäischen Union, PM vom 08.10.2024