Die Unionsfraktion hat eine Zustimmung zum Jahressteuergesetz 2024 (BT-Drs. 20/12780) am 09.10.2024 im Finanzausschuss des Bundstages noch offengelassen. Kritik übte sie insbesondere an der geplanten Wohngemeinnützigkeit, dem im Regierungsentwurf vorgesehenen Mobilitätsbudget und den noch vorhandenen Unsicherheiten bei der Umsatzsteuer für Bildungseinrichtungen, insbesondere private Musiklehrer.
Entwürfe für insgesamt 14 Änderungsanträge hatte die Ampel-Koalition zum Gesetzentwurf vergangene Woche eingereicht, die teils auch bereits bei einer öffentlichen Anhörung zu Wochenbeginn diskutiert worden waren. Weitere dürften folgen, wurde aus den Wortbeiträgen der Ampel-Fraktionen deutlich.
Insbesondere die SPD-Fraktion wies die Kritik an der geplanten Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit zurück. Dabei gestand sie jedoch zu, dass weitere Maßnahmen in diesem Bereich nötig seien. Aus der FDP-Fraktion wurde das Instrument für gut befunden, wenngleich einige Kritikpunkte der Unionsfraktion durchaus berechtigt seien. Die Gruppe Die Linke prophezeite, dass die geplanten Regelungen nicht zu mehr preiswertem Wohnraum führen würden. Die Vorschläge reichten nicht aus.
Im Bereich der Musikschulen signalisierten Aussagen der SPD-Fraktion, dass es künftig ein Wahlrecht geben solle, ob Einrichtungen umsatzsteuerpflichtig oder -befreit sein sollten. Lösungen seien für beide Formen zu finden, dabei sei aber das Europarecht zu berücksichtigen.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Katja Hessel (FDP), versicherte, dass der Unterricht durch private Musiklehrer auch künftig umsatzsteuerfrei erfolgen sollte. Diese fielen unter die Bezeichnung „sonstige Einrichtungen“.
Die Unionsfraktion gestand zu, dass auch zu ihrer Regierungszeit keine zufriedenstellende Lösung in diesem Bereich gefunden worden und das Thema komplex sei. Vonseiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hieß es dazu, ihre Redner hätten bereits bei der ersten Lesung im Parlament darauf hingewiesen, dass es noch Änderungen am Regierungsentwurf geben werde.
Alle Fraktionen stellten das Mobilitätsbudget infrage. Es müsse nochmal geprüft werden, wie hier Aufwand und Ertrag zueinander stünden, hieß es vonseiten der Grünen. In der Anhörung sei hinterfragt worden, was eigentlich das Ziel sei, hieß es dazu aus der SPD-Fraktion. Der Regierungsentwurf sieht eine pauschale Besteuerung von 25 Prozent vor, wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten Mobilitätsleistungen finanzieren, dies bis zu einer Grenze von 2.400 Euro. Ob damit klimapolitische Ziele verfolgt würden, die Förderung von Mobilitätsdienstleistern oder Bürokratieabbau, müsse intensiv geprüft werden, hieß es aus der sozialdemokratischen Fraktion.
Für die FDP-Fraktion stellt sich die Frage, ob das Mobilitätsbudget eine einseitige Bevorteilung von urbanen Gebieten darstellt. Im ländlichen Raum etwa gebe es kaum Anbieter von Sharing-Diensten für Autos oder E-Scooter, wurde angemerkt.
Darauf hob auch die AfD-Fraktion ab. Das Mobilitätsbudget gehe an der Lebenswirklichkeit der Menschen außerhalb von urbanen Gebieten vorbei. Die Gruppe Die Linke schloss sich der allgemeinen Kritik an dem Vorhaben an und plädierte dafür, die Förderung zu streichen.
Aus der Opposition kamen weitere Forderungen. So verlangte die AfD-Fraktion abermals einen steuerlichen Grundfreibetrag von 14.000 Euro. Sie werde den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 ablehnen, kündigte sie an.
Die Gruppe Die Linke kritisierte darüber hinaus die Vorschläge im Bereich der Kleinunternehmerregelung, derzufolge die Grenzen erhöht werden sollen, ab der Selbstständige umsatzsteuerpflichtig werden. Die Gruppe schloss sich der Kritik des Deutschen Gewerkschaftsbundes an, dass sich dadurch die Konkurrenz nebenberuflich selbstständig Tätiger zu echten Existenzgründern und hauptberuflich Selbstständigen verstärke.
Auf Nachfrage der Gruppe Die Linke äußerte sich Regierungsvertreterin Hessel noch zum Thema Direktauszahlungen an Bürger. Diese waren in der Vergangenheit beispielsweise ein Thema, als es über die mögliche Einführung eines Klimageldes diskutiert wurde. Hessel erklärte, dass die technische Umsetzung im ersten Quartal 2025 abgeschlossen sein werde. Inwiefern es dann tatsächlich Direktzahlungen an die Bürger gebe, sei damit aber noch nicht entschieden. Das müssten gesonderte Leistungsgesetze regeln.
Deutscher Bundestag, PM vom 09.10.2024