Preloader Icon

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt den Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (BT-Drs. 369/24), fordert aber noch Verbesserungen. Dies geht aus ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf hervor, der (so die BStBK) neben einer Vielzahl kleinerer Einzelmaßnahmen „auch für Steuerberater und deren Mandanten wichtige Änderungen“ enthalte.

Positiv sieht die BStBK die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Schwesterpersonengesellschaften. Wünschenswert sei es allerdings, neben der unentgeltlichen Übertragung auch eine Übertragung gegen Minderung oder Gewährung von Gesellschaftsrechten steuerfrei zu ermöglichen. Zudem plädiert die Kammer dafür, den Vorschlag des Bundesrates zur Abschaffung des § 4i Einkommensteuergesetz (Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug) aufzugreifen.

Den geplanten Änderungen bei der Ist-Versteuerung misst die BStBK große Auswirkungen auf die Praxis zu – sie sollten durch eine gesetzliche Regelung zum Schutz des Leistungsempfängers nachgeschärft werden, fordert die Kammer.

Schließlich führe auch die vom Bundesrat geforderte Regelung bezüglich der Nutzung der besonderen elektronischen Postfächer des EGVP-Verbundes für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung zu erheblichen Nachteilen für Steuerberater, insbesondere im Rahmen von Rechtsmittelverfahren. Die Regelung des § 87a Abgabenordnung sollte daher nicht aufgegriffen werden.

Ihre ausführliche Stellungnahme hat die BStBK auf ihren Internetseiten (www.bstbk.de) veröffentlicht.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 02.10.2024