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Wer das Deutschlandticket als Jobticket nutzt, kann davon unter Umständen steuerlich profitieren. Manchmal kann aber auch die Pendlerpauschale günstiger sei. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) informiert.

Wer das Deutschland-Ticket aus eigener Tasche bezahlt und für berufliche Fahrten nutzt, könne es als Werbungskosten von der Steuer absetzen – und darüber hinaus auch noch für private Fahrten nutzen. In der Steuererklärung könnten dann aktuell bis zu 588 Euro für das Ticket angegeben werden – vorausgesetzt, es wurde auch tatsächlich in allen Monaten des Jahres erworben (12 x 49 Euro = 588 Euro).

Man müsse aber nicht zwingend die Kosten für das Ticket in der Steuererklärung angeben, sondern könne stattdessen auch die Entfernungspauschale nutzen. Diese lohnt sich laut VLH in vielen Fällen mehr: Schon bei einer einfachen Entfernung von 15 Kilometern zur Arbeit (erste Tätigkeitsstätte), die beispielsweise an 200 Arbeitstagen zurückgelegt werden, ergebe sich ein höherer Betrag: 15 Kilometer x 200 Tage x 0,30 Cent = 900 Euro. Je weiter die Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte, desto höher könne die Steuerersparnis ausfallen.

Zahlt der Arbeitgeber das Deutschland-Ticket als Jobticket – das heißt, er überlässt es zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn –, so bleibe es steuerfrei. Wer aber darüber hinaus die Entfernungspauschale für Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend macht, müsse damit rechnen, dass das Finanzamt diese Werbungskosten um den Zuschuss für das Ticket kürzt.

Für Arbeitgebende koste das Deutschland-Ticket, wenn es als Jobticket für Mitarbeitende erworben und gratis zur Verfügung gestellt wird, aktuell nicht 49 Euro, sondern nur 46,55 Euro. Denn wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeitenden einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent gewährt, reduziere sich der Kaufpreis für das Ticket um fünf Prozent. Dafür müsse das Unternehmen aber einen Rahmenvertrag mit der Deutschen Bahn abschließen.

Spendiert der Arbeitgeber zwar nicht das ganze Deutschland-Ticket als Jobticket, übernimmt aber immerhin 25 Prozent der Kosten, so können Mitarbeitende laut VLH von einem reduzierten Preis profitieren. Zum einen dank des Zuschusses von 25 Prozent und zum anderen durch eine Ermäßigung der Deutschen Bahn von fünf Prozent. Somit koste das Ticket die Mitarbeitenden 30 Prozent weniger – aktuell also lediglich 34,30 Euro. Der Arbeitnehmende könne den Ticketpreis dann beispielsweise per Gehaltsumwandlung bezahlen und müsse es nicht versteuern. Denn ob das Deutschland-Ticket-Jobticket als Gehaltsextra von Arbeitgebenden spendiert wird oder es zu einer Gehaltsumwandlung kommt: Arbeitgebende könnten den Sachbezug dann pauschal mit 25 Prozent versteuern. Und für die Mitarbeitenden werde der Sachbezug nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet. Diese Möglichkeit sei mit dem Jahressteuergesetz 2019 geschaffen worden, so die VLH.

Sie merkt abschließend noch an, dass das Deutschland-Ticket-Jobticket sich nicht auf die Sachbezugsgrenze von 50 Euro auswirkt. Wer das Ticket oder einen Teil davon vom Arbeitgeber spendiert bekommt, könne also darüber hinaus trotzdem noch Sachbezugsleistungen bis zur Freigrenze von 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., PM vom 07.10.2024