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380 Cum-Ex-Verdachtsfälle mit einem Volumen nicht anrechenbarer oder erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von 3,8 Milliarden Euro haben sich zum 31.12.2023 in Bearbeitung befunden. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/12988) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 20/12678) der Gruppe Die Linke.

„Darüber hinaus wurden bislang 174 Fälle rechtskräftig abgeschlossen und Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von circa 3,1 Milliarden Euro zurückgefordert beziehungsweise entsprechende Erstattungsanträge abgelehnt“, heißt es in der Antwort weiter.

Die entsprechende Zahl der Cum-Cum-Fälle beziffert die Bundesregierung auf 240 mit einem Volumen von 6,7 Milliarden Euro. Dort seien 76 weitere Fälle abgeschlossen und Kapitalertragssteuer in Höhe von 205 Millionen Euro zurückgefordert worden.

Deutscher Bundestag, PM vom 01.10.2024