Die Bundesregierung will die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend reformieren. Dies meldet das Bundesfinanzministerium (BMF).
Der bislang vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) orientiere sich dabei eng an den Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Fokusgruppe private Altersvorsorge. Ziel sei es, ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten zu unterbreiten, das eine breite Bevölkerungsschicht anspricht, zur Sicherung ihres Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren.
Damit diese Produkte höhere Renditen in der Ansparphase erzielen können, würden die Kriterien, die bisher für die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gelten, neu gefasst, erläutert das BMF. Neben den sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase solle auch ein förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot ohne Garantie zugelassen werden, in dessen Vertragsrahmen in Fonds, aber auch in andere für Kleinanleger geeignete Anlageklassen investiert werden kann.
Die bisherige Ausgestaltung der steuerlichen Fördersystematik bleibt laut BMF erhalten, das heißt eine steuerliche Freistellung der Beiträge in der Ansparphase durch Zulagen sowie einen zusätzlichen Sonderausgabenabzugsbetrag und eine nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase. Hierbei solle die bisherige Förderung durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen einfacher und transparenter werden, die zudem stärker die Beitragsleistungen der Altersvorsorgenden berücksichtigt und deshalb höhere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzt. Altersvorsorgende mit geringen Einkommen sowie Berufseinsteiger würden darüber hinaus mit festen Erhöhungsbeträgen gefördert.
Bundesfinanzministerium, PM vom 30.09.2024