Es bleibt dabei: Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg kann derzeit nichts gegen die beabsichtigte Umzäunung des Görlitzer Parks tun. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin vom 10.07.2024 (VG 2 L 82/24) bestätigt.
Mit diesem hatte das VG den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die sich gegen die von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt beabsichtigte Umzäunung und nächtliche Schließung des Görlitzer Parks richten sollte.
Das OVG hat der erstinstanzlichen Entscheidung zugestimmt, soweit dort das Eilbedürfnis für eine Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren abgelehnt wurde, weil unter anderem die in Frage stehenden Maßnahmen nicht irreversibel seien. Ob dem Bezirk überhaupt ein Recht zusteht, gerichtlich gegen die Senatsverwaltung vorzugehen, hat das Gericht offengelassen und der Klärung in einem etwaigen Klageverfahren vorbehalten.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.09.2024, OVG 12 S 15/24