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Das Finanzgericht (FG) Köln hat erstmalig in einem Verfahren verhandelt, das die Bewertung einer Immobilie für die neue Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen betrifft. Es entschied, dass die neue Grundsteuerbewertung nicht zu beanstanden sei.

Die Klage richtete sich gegen einen Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 01.01.2022 nach dem Bundesmodell.

Das neue Bewertungsrecht zur Neufestsetzung der Grundsteuer begegnet nach Ansicht des FG Köln keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Finanzgericht Köln, Urteil vom 19.09.2024, 4 K 2189/23, nicht rechtskräftig