Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat die Berechnungen für die aufkommensneutralen Grundsteuerhebesätze in den Kommunen aktualisiert. Die Veränderungen zu den bereits im Juni 2024 veröffentlichten Werten seien in der großen Mehrzahl der Städte und Gemeinden gering. Teilweise sinken die aufkommensneutralen Hebesätze den Angaben des Ministeriums zufolge deutlich. In einigen Kommunen wiesen die aktualisierten Berechnungen aber auch höhere Werte aus.
Insgesamt zeigten die aktualisierten Werte eher geringe Abweichungen. In 282 Kommunen lägen sie bei der Grundsteuer B über den bisherigen, in 95 Kommunen darunter und in 19 Kommunen bleiben sie gleich hoch. In rund 94 Prozent der Fälle lägen die Abweichungen innerhalb eines Rahmens von 25 Prozentpunkten. Das heiße, dass die neuen Werte höchstens 25 „Hebesatzpunkte“ über beziehungsweise unter dem bisher ermittelten aufkommensneutralen Hebesatz lägen. Gerade in den großen Städten seien die Abweichungen oft marginal. Teilweise ergäben sich auch deutliche Minderungen bei den aufkommensneutralen Hebesätzen.
In der Variante der differenzierten Hebesätze zeige sich eine ähnliche Tendenz, wenn auch mit unterschiedlichen Verschiebungen zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken. Beim Wohnen zeigten die aktualisierten Werte noch weniger Abweichungen als bei den nicht differenzierten Hebesätzen. In rund 95 Prozent der Kommunen lägen diese neuen Hebesätze innerhalb eines Rahmens von 25 „Hebesatzpunkten“. In 22 Kommunen gebe es keine Abweichung.
Die Gründe für die Veränderungen sind nach Angaben des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums vielfältig: Durch die Bearbeitung weiterer Feststellungserklärungen und Einsprüche sowie die aufgrund der Steuerschätzung erforderliche Anhebung der Steigerungsrate auf 1,3 Prozent habe sich die Summe der Grundsteuermessbeträge in den Kommunen seit den ersten Berechnungen kontinuierlich verändert. Darüber hinaus hätten 19 Kommunen nachträgliche Anpassungen der Hebesätze zum Referenzzeitpunkt 01.01.2024 vorgenommen.
Nordrhein-Westfalen habe als eines der ersten Länder in Deutschland im Juni die aufkommensneutralen Hebesätze für die Kommunen zur Verfügung gestellt, um frühestmöglich Transparenz bei der Umsetzung der Grundsteuerreform herzustellen. Dabei habe von Anfang an festgestanden, dass die Datengrundlage für die Berechnung dieser Referenz-Hebesätze dynamisch ist.
Die nun veröffentlichten und aktualisierten Hebesätze berücksichtigen laut Finanzministerium den Datenbestand zum 15.08.2024. „Damit liegen den Kommunen nun rechtzeitig zum Start der Beratungen über die Höhe der jeweiligen Hebesätze in den Stadträten aktuelle Werte vor. Gemeinsam mit den weiteren umfassenden Informations- und Unterstützungsangeboten des Landes sowie dem in der vergangenen Woche zur Verfügung gestellten Rechtsgutachten sind die Kommunen gut aufgestellt, um die für ihre Bürgerinnen und Bürger sowie die ansässigen Unternehmen wichtige Entscheidung rechtssicher, fundiert und unter Berücksichtigung der Verhältnisse vor Ort eigenständig zu treffen“, erläutert Nordrhein-Westfalens Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU).
Abschließend weist das Ministerium darauf hin, dass die Kommunen auch weiterhin nicht an die veröffentlichten Vorschläge gebunden seien. Sie legten ihre Hebesätze im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung eigenständig fest. Die tatsächliche Grundsteuerbelastung der Grundstückseigentümer stehe somit auch mit diesen aktualisierten Werten nicht fest.
Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 17.09.2024