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Ende 2023 wurde die globale effektive Mindestbesteuerung mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen für Besteuerungszeiträume ab 2024 einschließlich weiterer Begleitmaßnahmen (zum Beispiel Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung sowie der Lizenzschranke von 25 Prozent auf 15 Prozent) umgesetzt.

Das „Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die G20 Inclusive Framework on BEPS“ hat mittlerweile zwei neue Verwaltungsleitlinien im Dezember 2023 und Juni 2024 veröffentlicht, die eine Anpassung des Mindeststeuergesetzes erfordern. Deutschland hat sich verpflichtet, derartige Verwaltungsleitlinien innerhalb von 24 Monaten ab Veröffentlichung umzusetzen.

BEPS („Base Erosion and Profit Shifting“) ist das gemeinsame Projekt der OECD und G20 gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung multinationaler Unternehmen.

Der Diskussionsentwurf sieht laut BMF im Wesentlichen Konkretisierungen bei der Anwendung des CbCR-Safe-Harbours vor. Dies betreffe die für die Unternehmen wichtige Verwendung so genannter Berichtspakete für Zwecke des CbCR-Safe-Harbours. In dem Zusammenhang seien auch Regelungen zur Vermeidung von Umgehungsgestaltungen beim CbCR-Safe-Harbour enthalten. Ferner sei die Regelung zum Aktivierungswahlrecht nach § 274 Handelsgesetzbuch im System der Mindestbesteuerung abgebildet worden. Das BMF misst dem eine erhebliche Relevanz für die Praxis zu.

Darüber hinaus sehe der Entwurf eine Vielzahl von Änderungen redaktioneller Art (Anpassungen an den Wortlaut der EU-Richtlinie, Verweisfehler, et cetera) sowie weitere wichtige verwaltungsseitige Vereinfachungen vor.

Das CbCR, also Country-by-Country Reporting, hat das Ziel, Finanzbehörden zusätzliche Informationen zu grenzüberschreitenden Konzernstrukturen an die Hand zu geben. Durch die Erstellung länderbezogener Berichte für multinational tätige Unternehmen und deren automatischer Austausch sollen die Finanzbehörden in die Lage versetzt werden, diese besser zu prüfen.

Bundesfinanzministerium, PM vom 20.08.2024