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Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes veröffentlicht. Der Entwurf sieht zum einen vor, dass die Gerichte ihre Geschäftsverteilungspläne im Internetveröffentlichen müssen.

Der Geschäftsverteilungsplan dient der Wahrung des verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf den „gesetzlichen Richter“: Dort ist jährlich im Voraus festgelegt, welcher Richter beziehungsweise welcher Spruchkörper (Kammer, Senat) für welche richterliche Aufgabe zuständig ist. Bislang gebe es keine gesetzliche Vorgabe zur Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen im Internet, erläutert das BMJ. Gerichte handhabten die Veröffentlichung unterschiedlich.

Der Entwurf sieht des Weiteren vor, Personen vom Schöffenamt auszuschließen, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurden. Bisher lag die Schwelle bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten.

Bundesjustizministerium, PM vom 30.09.2024