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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat aus den Einspruchsstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder (zum Stand 06.06.2024) Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2023 zusammengestellt.

Danach haben sich gegenüber den Vorjahren die Anzahl der eingegangenen Einsprüche und auch der Stand der zum 31.12.2023 unerledigten Einsprüche erheblich gesteigert: Es seien 233,5 Prozent mehr Einsprüche als noch in 2022 eingegangen und die Zahl der unerledigten Einsprüche habe sich um 276,7 Prozent gesteigert. Das BMF führt das im Wesentlichen auf die eingehenden Einsprüche zur Grundsteuerreform zurück.

Im Jahr 2023 seien gegen die Finanzämter 47.309 Klagen erhoben worden. Das entspreche einem Prozentsatz von lediglich 1,3 Prozent der insgesamt erledigten Einsprüche.

Bundesfinanzministerium, PM vom 27.08.2024