In Sachsen ist mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) und Haus & Grund eine Musterklage gegen die neue Grundsteuer eingelegt worden. Dies meldete der Steuerzahlerbund bereits am 01.07.2024.
Der Kläger sei Eigentümer von vier vermieteten Eigentumswohnungen im sächsischen Chemnitz: Es handele sich um ein denkmalgeschütztes, gut instand gehaltenes Haus in einem Sanierungsgebiet. Aufgrund der Marktlage in der Stadt seien dort bei weitem nicht die Mieten zu erzielen, die das Finanzamt – auf Basis des geltenden Grundsteuer-Bundesmodells – für die Grundsteuer laut Mietentabelle für das Bundesland ansetzt.
Wie in fast allen Bundesländern sei es auch den Bürgern in Sachsen verwehrt, dem Finanzamt mit einem Gutachten den tatsächlich geringeren Wert der Immobilie nachzuweisen, erläutert der BdSt. Doch gerade das habe der Bundesfinanzhof in seinem jüngsten Beschluss zur Grundsteuer angemahnt.
„Mit den von uns bundesweit unterstützten Klagen zeigen wir, dass das Grundsteuer-Bundesmodell, das in elf Bundesländern gilt, bei vielen Haus- und Wohnungseigentümern überall ähnliche Probleme verursacht“, so Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. BdSt-Präsident Reiner Holznagel führt dazu aus: „Entweder sind die angesetzten Mietwerte utopisch hoch und gehen an der Vermietungs-Realität vorbei oder die Bodenwerte gehen durch die Decke, können aber weder nachvollzogen noch widerlegt werden. Häufig sind Eigentümer von beidem betroffen.“
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V., PM vom 11.07.2024