Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) wendet sich erneut gegen politische Bestrebungen, eine rein nationale Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen einzuführen.
Im Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II) sei die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen erneut aufgetaucht. Der DStV hat jetzt in einer Stellungnahme an das Bundesfinanzministerium erneut sein Unverständnis zum Ausdruck gebracht: Wie könne eine Maßnahme, die bereits im Zuge des Wachstumschancengesetzes breit kritisiert worden sei, erneut in ein Gesetzgebungsverfahren aufgenommen werden?
Zuvorderst erscheine es höchst widersprüchlich, dass die Bundesregierung am 05.07.2024 zwar erneut eine Wachstumsinitiative verbunden mit dem Versprechen des Bürokratieabbaus anstößt, dieses Versprechen aber im selben Moment torpediere, indem es abermals mit einer Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen garniert wird. Nach Auffassung des DStV schwächt dies das Vertrauen in politisches Handeln.
Auf die Einführung des Instruments müsse verzichtet werden, fordert der DStV. Diese Einschätzung teile auch die Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ in einem Bericht, den sie jüngst Bundesfinanzminister Christian Lindner vorgelegt habe.
Bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz habe sich der DStV gegen eine Anzeigepflicht ausgesprochen. Er legte nach eigenen Angaben dar, dass Aufwand und Nutzen in einem deutlichen Missverhältnis stehen: Bürokratischer Mehraufwand, Haftungsrisiken und Rechtsunsicherheiten durch unbestimmte Rechtsbegriffe wären für den steuerberatenden Berufsstand die Folge – bei nicht belegter Wirksamkeit des Instruments.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 19.07.2024