Ab 2025 beträgt der Durchschnittssatz für Landwirte 7,8 Prozent. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung an den Bundestag hervor (BT-Drs. 20/11920). Bisher lag der Wert bei neun Prozent.
Nach § 24 Absatz 5 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) überprüft das Bundesfinanzministerium jährlich die Höhe des Durchschnittssatzes im Sinne des § 24 Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 UStG und berichtet dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis der Überprüfung.
Deutscher Bundestag, PM vom 27.06.2024