Ein hoher Funktionär der Partei „Die Heimat“ (der früheren NPD) ist mit seinem Eilantrag auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg gescheitert.
Das OVG verweist auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 05.10.1977, nach dem die Einstellungsbehörde von der Aufnahme derjenigen Bewerber absehen dürfe, die die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen. Dieser Entscheidung folgt das OVG. Die in der Verfassung enthaltenen Wertentscheidungen schlössen es aus, dass der Staat diejenigen ausbilde, die auf die Zerstörung der Verfassungsordnung ausgingen. Das BVerfG habe die Verfassungsfeindlichkeit der Partei in seinen Urteilen vom 17.01.2017 (zum Parteiverbot der NPD) und vom 23.01.2024 (zum Ausschluss der Partei „Die Heimat“ von der Parteienfinanzierung) nicht zuletzt mit der Betätigung des hiesigen Antragstellers begründet.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.06.2024, OVG 4 S 14/24, unanfechtbar