Der Berufssoldat Thomas H. muss drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, weil er für Russland spioniert hat. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sprach den 54-Jährigen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in Tateinheit mit Verletzung des Dienstgeheimnisses schuldig.
Thomas H. hat nach den Feststellungen des Gerichts Anfang Mai 2023 dem Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn aus eigenem Antrieb mehrere nur für den Dienstgebrauch bestimmte Dokumente der Bundeswehr übermittelt – zwecks Weiterleitung an einen russischen Nachrichtendienst. Zudem habe er eine Zusammenarbeit und die Lieferung weiterer Dokumente der Bundeswehr angeboten.
Zugunsten des Soldaten wertete das OLG, dass er nicht vorbestraft und weitgehend geständig war. Auch habe er sich bereits im Ermittlungsverfahren kooperativ gezeigt und bereue die Tat. Das OLG habe bei der Strafzumessung unter anderem zu seinen Gunsten berücksichtigt, dass der Angeklagte keine Vorteile aus seiner Tätigkeit gezogen hat, zum Tatzeitpunkt erhebliche gesundheitliche Probleme hatte und er durch die Verurteilung seine Rechtsstellung als Berufssoldat verliert.
Zulasten des Angeklagten fiel laut OLG dagegen unter anderem ins Gewicht, dass er seine geheimdienstliche Agententätigkeit für die Russische Föderation ausgeübt hat, einem Land, von dem eine militärische Bedrohung für Deutschland ausgeht. Die von ihm übergebenen Dokumente seien geeignet gewesen, einer fremden Macht Kenntnisse zu verschaffen, deren Offenlegung einen Nachteil für die Sicherheit der Bundesrepublik bedeuten kann.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und der Generalbundesanwalt können Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.05.2024, III-7 St 2/24, nicht rechtskräftig