Hat der Konzern Meta beim Schutz Minderjähriger auf Facebook und Instagram gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen? Das prüft die Europäische Kommission und hat dazu ein förmliches Verfahren eingeleitet.
Sie befürchtet, dass die Systeme von Facebook und Instagram, einschließlich ihrer Algorithmen, bei Kindern eine Verhaltenssucht auslösen und den so genannten „Kaninchenloch-Effekt“ verursachen könnten. Damit gemeint ist das Phänomen, dass Personen, die sich mit einem Thema beschäftigen, beispielsweise in den sozialen Medien weitere ähnliche Inhalte dazu vorgeschlagen bekommen und sich so immer intensiver mit dem Thema beschäftigen, was in Extremfällen zu Abkapselung, Isolation und Radikalisierung führen kann.
Darüber hinaus ist die Kommission auch besorgt über die von Meta eingeführten Methoden zur Alterskontrolle und -verifizierung.
Die Einleitung des förmlichen Verfahrens greife dem Ergebnis nicht vor, betont die Kommission. Sie werde nun vorrangig eine eingehende Untersuchung durchführen und weiterhin Beweise sammeln.
Hintergrund: Facebook und Instagram wurden am 25.04.2023 im Rahmen des EU-Gesetzes über digitale Dienste als sehr große Online-Plattformen (VLOPs) eingestuft, da beide mehr als 45 Millionen monatlich aktive Nutzer in der EU haben. Als VLOPs mussten Facebook und Instagram laut Kommission vier Monate nach ihrer Ernennung, das heißt Ende August 2023, damit beginnen, eine Reihe von Verpflichtungen zu erfüllen, die im DSA festgelegt sind. Seit dem 17.02.2024 gilt das Gesetz über digitale Dienste für alle Online-Vermittler in der EU.
Europäische Kommission, PM vom 16.05.2024