Die Baumhäuser im „Protestcamp zum Schutz des Waldes“ müssen nicht abgebaut und dürfen auch weiter genutzt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden und damit eine Entscheidung des Potsdamer Verwaltungsgerichts bestätigt.
Das Protestcamp befindet sich in einem Waldgebiet, das von den Erweiterungsplänen der Tesla-Fabrik in Grünheide betroffen ist, und wendet sich gegen diese Erweiterung. Es ist als Versammlung angemeldet. Das brandenburgische Polizeipräsidium hatte ein Nutzungsverbot für die Baumhäuser ausgesprochen, deren Beseitigung angeordnet und zudem eine Erweiterung der Versammlungsfläche untersagt. Hiergegen beantragte die Anmelderin der Versammlung Eilrechtsschutz, den ihr sowohl das VG als auch das OVG gewährten.
Auch im Beschwerdeverfahren habe das Polizeipräsidium seine Sicherheitsbedenken gegen die Erweiterung der Versammlungsfläche und die weitere Nutzung der Baumhäuser nicht ausreichend untermauert und die beim Erlass des Bescheides unterlaufenen Ermessensfehler nicht ausräumen können, so das OVG.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2024, OVG 1 S 30/24, unanfechtbar