Wie im November 2023 zwischen Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) und dem Präsidenten des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Bert Wendsche, vereinbart, hat der Freistaat Sachsen eine Webseite erstellt, auf der ein Rahmen für aufkommensneutrale Hebesätze für jede Gemeinde veröffentlicht wird. Das sächsische Finanzministerium will damit eigenen Angaben zufolge „die nötige und gemeinsam vereinbarte Transparenz bei der Grundsteuerreform für alle Sächsinnen und Sachsen“ schaffen.
Im Rahmen eines Projektes des Ministeriums habe die Niederlassung Dresden des ifo Institutes umfangreiche Auswertungen und Berechnungen durchgeführt, die zu den Hebesätzen geführt haben.
Die Veröffentlichung solle Vertrauen und Nachvollziehbarkeit schaffen, so Finanzminister Vorjohann. Die Prognose zeige für jede Stadt und Gemeinde, welcher Hebesatz für das Jahr 2025 für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform festgelegt werden müsste. Allein durch die Reform sollen die Gemeinden im Jahr 2025 weder höhere noch niedrigere Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen als 2024. Mit dem Bescheid über den Grundsteuermessbetrag, den die Grundstückseigentümer in den vergangenen Monaten erhalten haben, lasse sich nun abschätzen, wie sich die Grundsteuerbelastung für jeden Einzelnen voraussichtlich entwickelt. Aufgrund der neuen Wertansätze werde sich die Grundsteuerbelastung zwangsläufig verändern, hebt Vorjohann hervor. Sie könne höher oder niedriger ausfallen als bisher.
Die veröffentlichten aufkommensneutralen Hebesätze seien für die Gemeinden nicht verbindlich. Sie dienten vor allem der Orientierung, so der Finanzminister weiter. Die Gemeinden entschieden eigenverantwortlich in Abhängigkeit von ihrem Finanzbedarf über die in ihrem Gemeindegebiet geltenden Hebesätze.
Die prognostizierten Hebesätze seien auf der Webseite des Sächsischen Finanzministeriums zu finden (https://www.smf.sachsen.de/hebesatzprognose-2025.html). Veröffentlicht werde vorerst nur die Prognose für die Grundsteuer B. Diese gelte vor allem für Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und geschäftlich genutzte Grundstücke. Die Datensammlung solle demnächst um Angaben zur Grundsteuer A, also für land- und forstwirtschaftliches Vermögen, ergänzt werden.
Finanzministerium Sachsen, PM vom 02.05.2024