Die Bezahlkarte für Asylbewerber kann kommen. Sie ist Teil des Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht, dem der Bundesrat am 26.04.2024 zugestimmt hat.
Einige Bundesländer hatten die Bezahlkarte für Asylbewerber bereits auf Landesebene eingeführt – nun ist sie auch im Bundesrecht, genauer gesagt im Asylbewerberleistungsgesetz gesetzlich verankert. Sie tritt dort neben die bereits bestehenden Regelungen zu Geld- und Sachleistungen.
Die Länder sind allerdings weiterhin frei in ihrer Entscheidung, ob sie die Bezahlkarte einführen und wie sie die Nutzung der Karte näher ausgestalten. Auch den zuständigen Behörden bleibt im Rahmen ihrer Ermessensausübung die Möglichkeit, sich im Einzelfall gegen den Einsatz einer Bezahlkarte zu entscheiden.
Das Gesetz verbessert zudem die Möglichkeiten des Datenaustausches zwischen Ausländerbehörden und den Leistungsbehörden, die für die Sicherung des Existenzminimums sorgen sollen. Es verfolgt das Ziel, die Behörden durch eine automatisierte Datenübermittlung über das Ausländerzentralregister von häufigen standardmäßigen Abfragen zu entlasten und einem Leistungsmissbrauch vorzubeugen. Das Ausländerzentralregister soll nun Daten zur zuständigen Leistungsbehörde, zum Bezugszeitraum und zur Art der Leistung enthalten, auf die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Ausländerbehörden und die Leistungsbehörden zugreifen können.
Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden und tritt zum großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bundesrat, PM vom 26.04.2024