Die Ehe wird steuerlich durch das Ehegattensplitting gefördert. Die Ampel will die Steuerklassenkombination 3 und 5 laut Koalitionsvertrag abschaffen. Wann sie die Pläne umsetzt, ist noch unbekannt. Doch was erwartet Ehepaare bei einer Abschaffung? Dies erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.
Mit dem Ehegattensplitting ließen sich Ehepartner nicht einzeln, sondern zusammen veranlagen, wodurch ein Steuervorteil entstehe, erläutert die Lohnsteuerhilfe. Das Finanzamt unterstelle rein rechnerisch, dass jeder Ehegatte am Jahresende exakt die Hälfte des gemeinsamen Einkommens verdient hätte. Das sei indes nur selten der Fall, weil in der Regel einer von beiden mehr verdient. Da der Splittingtarif nicht abgeschafft werden solle, bleibe das Steuersparmodell Ehe also grundsätzlich bestehen.
Zur Diskussion stehe aber die Steuerklassenwahl in der Ehe. Sie sei unabhängig vom Ehegattensplitting und beeinflusse den monatlichen Lohnsteuerabzug. Wird die freiwillige Steuerklassenkombination 3/5 durch die Variante 4/4 allgemein ersetzt, ändere sich die Verteilung des Einkommens in der Ehe und das monatliche Netto des Paares.
Aber wie funktioniert die Steuerklasse 3/5? Ehepaare, deren Einkommen in der Höhe stark unterschiedlich ist, könnten auf Antrag die Steuerklassenkombination 3/5 wählen. Dabei nehme der Besserverdiener die Steuerklasse 3. Häufig sei das der Ehemann, der in Vollzeit arbeitet und ein höheres Einkommen bezieht. In Steuerklasse 3 werde das hohe Gehalt verhältnismäßig gering besteuert, weil der Ehemann den Grundfreibetrag seiner Ehefrau angerechnet bekommt. Mit Berücksichtigung des doppelten Grundfreibetrages in Höhe von 23.208 Euro im Jahr 2024 bleibe ein großer Teil des Einkommens unbesteuert und die Steuerlast des Ehemannes sinke. Als Faustregel gilt laut Lohnsteuerhilfe: Je größer der Gehaltsunterschied der Ehegatten, desto größer ist die Steuerersparnis.
Der Ehefrau werde bei dieser Konstellation die Steuerklasse 5 zugewiesen. Sie habe oft aufgrund von Familienarbeit und Teilzeitarbeit ein deutlich geringeres Einkommen als der Ehemann. Auf das ohnehin niedrigere Einkommen zahle sie unverhältnismäßig hohe Steuern, wegen des nicht angerechneten Grundfreibetrags. Viele Frauen bevorzugten deswegen einen steuerfreien Minijob, da von ihrem Bruttogehalt nach Steuern nur wenig übrigbleibt und sich eine Gehaltserhöhung kaum auswirkt.
Gesellschaftlich werde eine Gleichbehandlung von Frauen und Männern angestrebt, steuerlich wirke sich eine gleiche Einkommensverteilung aber ungünstig aus, merkt die Lohnsteuerhilfe an. Damit Frauen in diesem Steuersparmodell künftig nicht mehr den Großteil der Steuerlast in der Ehe stemmen müssen, gebe es die Forderung nach mehr Steuergerechtigkeit. Mit einer automatischen Überführung in die Steuerklassen 4 würde jeder gemäß seiner Einkommenshöhe besteuert.
Diese 3/5- Konstellation habe für die einzelnen Ehegatten Vor- und Nachteile, biete insgesamt aber Vorteile, so die Lohnsteuerhilfe. Betrachtet man die Ehepartner als eine Einheit, stehe ihnen gemeinsam aufgrund der reduzierten Besteuerung monatlich mehr Geld zur Verfügung, wenn man die beiden Nettogehälter zusammenrechnet. Dieses verfügbare Einkommen könnten sie sogleich ausgeben, ohne auf den Jahressteuerausgleich im Folgejahr warten zu müssen. Es sei somit leichter, die laufenden finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
Der Steuervorteil sei jedoch rein vorläufiger Natur. Mit der verpflichtenden Steuererklärung und dem Steuerbescheid werde im Folgejahr eine Korrektur durch das Finanzamt durchgeführt. Die Steuerklassenwahl beeinflusse nur die Höhe der monatlichen Lohnsteuervorauszahlung, nicht die jährliche Gesamtsteuerlast. War der unterjährige Lohnsteuerabzug zu hoch, komme es zu einer Erstattung, war er zu gering, folge eine Aufforderung zur Nachzahlung, so die Lohnsteuerhilfe.
Millionen Ehepaare hätten durch die Abschaffung der Steuerklassenkombination 3/5 somit jeden Monat weniger Haushaltsbudget zur Verfügung, auch wenn die Steuerlast letztendlich unverändert bleibt. Dadurch verschlechterten sich nicht nur die monatliche finanzielle Situation und der unterjährige Wohlstand von Familien, sondern es entstehe leicht der Eindruck, dass die Steuerlast gestiegen ist. Der Ausgleich mit der späteren Steuererklärung werde weniger wahrgenommen. Das könnte Unmut bei Steuerzahlenden hervorrufen, fürchtete die Lohnsteuerhilfe.
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 16.04.2024