Der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 entspricht aus Sicht des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, nicht im Ansatz den gemachten politischen Zusagen für eine Entlastung für die Landwirtschaft: Es müsse „noch massiv nachgebessert werden“. Insbesondere müsse endlich die Möglichkeit für eine steuerfreie Risikorücklage realisiert werden, fordert Rukwied.
Der Verband weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Tarifglättung nicht entfristet, sondern um zwei weitere Betrachtungszeiträume für sechs Jahre verlängert werden soll. Diese sei noch dazu nicht für jede Rechtsform anwendbar, obwohl auch juristische Personen den natur- und marktbedingten Gewinnschwankungen ausgesetzt sind. Von einem kurzfristigen gleichwertigen und angemessenen Ausgleich für die beschlossene Steuererhöhung beim Agrardiesel könne „keine Rede sein“. Die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft bleibe damit „nach wie vor massiv geschwächt“. Auch weitere steuerliche Entlastungsmaßnahmen für die landwirtschaftlichen Betriebe enthalte der Gesetzentwurf nicht.
Inakzeptabel sei auch die weitere Absenkung des Umsatzsteuersatzes für pauschalierende Betriebe von neun Prozent auf 8,4 Prozent für das Kalenderjahr 2024.
Deutscher Bauernverband e.V., PM vom 09.04.2024