Willkommen bei
Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft
Als Steuerberater mit Sitz in Nordhorn engagieren wir uns regional und überregional. Unsere Mandantinnen und Mandanten sind Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler aus den Bereichen Handel, Handwerk und Dienstleistung, die wir mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung sehr entlasten. Weiterhin betreuen wir Privatpersonen in Steuerangelegenheiten und beraten Existenzgründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Es motiviert uns sehr, dass wir rund um das Thema Steuern ganz unterschiedliche Menschen betreuen dürfen und legen sehr großen Wert auf Offenheit, Individualität und Vertrauen.
Vor mehr als drei Jahrzehnten gegründet, konnten wir uns an der Seite unserer Mandantinnen und Mandanten stetig weiterentwickeln. Bewusst haben wir unsere große Erfahrung dazu genutzt, den digitalen Wandel unserer Steuerberatungsgesellschaft zu gestalten. Heute sind wir eine digitale Steuerkanzlei, die das persönliche Miteinander und die Vorteile effizienter Software erfolgreich kombiniert. Wir fördern die digitale Zusammenarbeit, um mehr Sicherheit und Transparenz zu schaffen.
Unsere
Beratungsschwerpunkte
Steuerberatung
Steuerberatung ist für uns mit echtem Interesse an unseren Mandantinnen und Mandanten verbunden, deren Bedürfnisse wir in den Mittelpunkt stellen. Steuerberatung, wie wir sie verstehen, ist persönlich, individuell und vertrauensvoll. Ob Sie ein Unternehmen führen, selbstständig sind, private Steuerfragen haben oder als Freiberufler arbeiten, als Steuerberater unterstützen wir Sie so, wie es zu Ihnen passt.
Finanzbuchhaltung
Für viele Unternehmen und Selbstständige ist die Finanzbuchhaltung, auch kurz „Fibu“ genannt, verpflichtend. Einfach zusammengefasst dokumentiert sie alle Einnahmen und Ausgaben. Nur als „einfach“ wird die Finanzbuchhaltung eher selten empfunden, sie erfordert die detaillierte Einhaltung rechtlicher Grundlagen. Wir kümmern uns darum. Dabei gilt: Moderne Finanzbuchhaltung ist digitale Finanzbuchhaltung. Mit der Software ADDISON OneClick haben wir die richtige Lösung für Sie.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Erfahrene Steuerberater zu sein, genauer gesagt Ihre Steuerberater zu sein, versetzt uns in die besondere Lage, Sie hervorragend betriebswirtschaftlich beraten zu können. Warum das so ist? Wir kennen Ihre Zahlen und Daten, sind mit Ihrem Unternehmen vertraut, besitzen aber zugleich den professionellen Blick von außen. Gerne stellen wir Ihnen unsere Erfahrung, unser Know-How und unser persönliches Engagement zur Verfügung und begleiten Sie bei Ihren unternehmerischen Entscheidungen.
Abschlüsse
Rechnerischen Abschlüssen wie dem Jahresabschluss kommen große Bedeutung zu. Der Jahresabschluss erfüllt zwei wichtige Aufgaben: Er informiert über die wirtschaftliche Lage des jeweiligen Unternehmens und bildet die Bemessungsgrundlage für die Verteilung des Ergebnisses. Jeder Abschluss erfordert nicht nur, er verdient auch die engagierte Aufmerksamkeit von fachlich versierten Steuerberatern, die ihr Handwerk verstehen. Wir widmen uns Ihren Abschlüssen und geben Ihnen dadurch sehr viel Sicherheit. Als Ihre Steuerberatungsgesellschaft erstellen wir Handels- und Steuerbilanzen, bereiten die Teilnahme an Gesprächen mit Ihrer Hausbank vor und nehmen auch daran teil. Wir sind Ihre zuverlässigen Ansprechpartner.
Lohnbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung stellt einen wichtigen Teilbereich der Buchhaltung eines Unternehmens dar. Häufige Änderungen der Gesetze und Vorschriften gestalten die Lohnbuchhaltung komplex, auch für kleine und mittelständische Betriebe. Um diesen Aufwand zu sparen, geben Unternehmen die Lohnbuchhaltung in die Hände erfahrener Steuerberater. Wir übernehmen die Abwicklung der Lohnbuchhaltung und bieten einen umfassenden Service mit digitalen Lösungen.
Existenzgründung
Bei einer Existenzgründung zu unterstützen empfinden wir als sehr wichtige Aufgabe. An erster Stelle stehen immer die Existenzgründerinnen und Existengründer, für deren Ideen und Zielen wir uns sehr interessieren. Respektvoll, aufgeschlossen und zuverlässig begleiten wir eine Existenzgründung, bieten steuerliche Beratung und unterstützen bei der Erarbeitung eines Konzeptes. Gerne stehen wir als Ansprechpartner bereit und bringen unsere Erfahrung und Fachkenntnis ein.
Wir sind eine digitale Steuerkanzlei
Auch im Rechnungswesen schreitet die Digitalisierung voran. Wir nutzen die moderne Softwarelösung ADDISON OneClick, die es uns ermöglicht, digital mit unseren Mandantinnen und Mandanten zusammenzuarbeiten.
Zusammenarbeit 4.0 mit ADDISON OneClick
ADDISON OneClick gestaltet die digitale Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Mandanten.
Hohe Effizienz
Mit ADDISON OneClick wird der Austausch zwischen uns und Ihnen einfacher, schneller und transparenter. Das macht Ihnen das Leben einfacher.
Jederzeit verfügbar
Weniger Papierkram, mehr Übersicht. Sie können Ihre Zahlen und Daten jederzeit abrufen – auch von unterwegs.
Aktuelle Informationen
aus den Themengebieten Steuern, Recht und Wirtschaft
Erbschaftsteuer: Freibetrag bei einem zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteil
Verzichtet ein Kind (zum Beispiel der Sohn) zivilrechtlich wirksam gegenüber einem Elternteil (zum Beispiel dem Vater) auf seinen gesetzlichen Erbteil, so hat dieser Verzicht für die Erbschaftsteuer nicht zur Folge, dass beim Versterben des Elternteils (das heißt des Vaters) die Enkel des Erblassers den Freibetrag von 400.000 Euro erhalten. Vielmehr erhält der Enkel nur einen Freibetrag von 200.000 Euro. Der Verzicht auf den gesetzlichen Erbteil eines Abkömmlings scheidet somit als "Steuersparmodell" für die Enkel des Erblassers aus. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Kontoführungsentgelte: Wegen unwirksamer Zustimmungsfiktionsklausel zurückzuzahlen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkasse zur Rückzahlung von Kontoführungsentgelten an einen Kunden verurteilt, weil der den Entgelten nicht zugestimmt hatte. Die Zustimmungsfiktionsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkasse war unwirksam.
Sexueller Übergriff: K.O.-Tropfen und Pipette sind keine „gefährlichen Werkzeuge“
Wer jemandem per Pipette so genannte K.O.-Tropfen ins Glas gibt, um die Person sexuell gefügig zu machen, nutzt kein "gefährliches Werkzeug" im Sinne des § 177 Absatz 8 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB). Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter Verweis auf Wortlaut und Gesetzessystematik entschieden, wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mitteilt. Allerdings liege bei diesen Mitteln die Tatvariante des § 177 Absatz 8 Nr. 2b, "Herbeiführung einer konkreten Todesgefahr für das Opfer", nahe.
Kontaktdaten
Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn
Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com